Liebe Eltern, 

 

unsere Freie Schule Berlin-Mahlsdorf erhält als genehmigte Ersatzschule gemäss § 101 Schulgesetz Berlin Zuschüsse vom Land Berlin in Höhe von 93 % der Personalkosten öffentlicher Schulen. Darin enthalten ist ein Zuschuss für Sachkosten und die Kosten, die dem Träger für die Beschaffung und den Betrieb der erforderlichen Schulräume entstehen. Aufgrund dieser Diskrepanz sind private Schulen gezwungen, Schulgeld von den Eltern der Schülerinnen und Schüler zu erheben. 

Die Schulgeldregelung können sie im unten stehenden Link abrufen.

Schulgeldregelung Freie Schule Berlin-Mahlsdorf